8. Schulbetrieb - Schuljahr 20/21

Informationen des Ministeriums für Schule und Bildung zu vielen für die Schulen zentralen Handlungsfeldern für das nächste Schuljahr. (Anlage zur Schulmail 24)

Schul- und Unterrichtsbetrieb in Corona-Zeiten und zum Schuljahresstart 2020/21 

Vorgaben und Hinweise für einen fundierten Planungsrahmen, um im kommenden Schuljahr einen geregelten, durchgehenden schulischen Lernprozess in einem möglichst weitgehenden Regelbetrieb für die Schülerinnen und Schüler zu gestalten.

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Bezug: 23. Schulmail des MSB

VBE-Pressemitteilung: Lehrkräfte verzweifeln an ihrer Dienstherrin - Schulpläne der Landesregierung

 

Ab Montag, 15. Juni 2020, gilt Folgendes (Auszüge aus der 23. Schulmail des MSB):

1. Weitere Öffnungen in den Schulen der Primarstufe

In den Grundschulen und den Primarstufen der Förderschulen kann ohne eine Teilung der Lerngruppen wieder im Klassenverband unterrichtet werden. Diese Schulen kehren damit grundsätzlich wieder zu einem Regelbetrieb mit Unterricht möglichst gemäß Stundentafel zurück.

Im Mittelpunkt steht hierbei ein schon in anderen Ländern verfolgtes Konzept. Es ersetzt für die Schulen der Primarstufe die individuelle Abstandswahrung (1,50 m) durch ein Konzept, wonach konstante (Lern-)Gruppen gebildet und durch deren Trennung Durchmischungen vermieden werden. Dies ist in der Primarstufe wegen des vorherrschenden Unterrichts im Klassenverband und wegen des Klassenlehrerprinzips, das zusätzliche Fluktuation vermeiden hilft, mit pädagogischen und schulorganisatorischen Rahmenbedingungen gut vereinbar

2. Teilnahme am Unterricht bei erweitertem Schulbetrieb

Auch unter den Einschränkungen der Corona-Pandemie sind alle Schülerinnen und Schüler grundsätzlich verpflichtet, am Präsenzunterricht teilzunehmen. Aus Anlass einer Erweiterung des Präsenzunterrichts ist noch einmal auf Folgendes hinzuweisen: 

Die Erziehungsberechtigten müssen darauf achten, dass die Kinder vor dem Schulbesuch keine der bekannten Symptome einer Covid-19-Erkrankung aufweisen.

3. Präsenzunterricht in den allgemeinbildenden weiterführenden Schulen

Im Gegensatz zu den Primarschulen ist an den weiterführenden Schulen eine Durchmischung der Lerngruppen deutlich schwieriger zu vermeiden. So erschweren die Größe der Schulen und die Organisation des Schulalltages, etwa durch Kurs- und Differenzierungssysteme sowie das Fachlehrerprinzip, ein Vorgehen wie in den Primarschulen. Daher gelten im Bereich der allgemeinbildenden weiterführenden Schulen die mit der SchulMail Nr. 20 vom 6. Mai 2020 unter Punkt II getroffenen Regelungen grundsätzlich fort.

Dennoch ist die Zeit bis zu den Sommerferien dafür zu nutzen, insbesondere nach dem Ende der Abschlussprüfungen den Präsenzunterricht auszuweiten. Die bisher erarbeiteten und kommunizierten Organisations-, Prüfungs- und Unterrichtskonzepte der Schulen bieten hierfür die Grundlage.

4. Berufskollegs

Seit dem 11. Mai 2020 ist durch die vorgenommenen Priorisierungen in den Berufskollegs die Beschulung aller Schülerinnen und Schüler bereits grundsätzlich möglich, da sie alle Schülerinnen und Schüler sowie Studierende der Bildungsgänge der Berufskollegs umfassen. Durch fortlaufend durchgeführte Abschlussprüfungen erweitern sich sukzessive die personellen und räumlichen Kapazitäten der einzelnen Berufskollegs.

5. Lernen auf Distanz

Schülerinnen und Schülern, denen Präsenzunterricht nicht in vollem Umfang angeboten werden kann, erhalten auch weiterhin ergänzende Lernangebote für das Lernen auf Distanz, die sich möglichst an der Stundentafel orientieren. Gemäß §42 Absatz 3 Satz 1 SchulG können diese Aufgaben grundsätzlich nicht als optional, sondern nur als verpflichtend angesehen werden Es ist jedoch auch davon auszugehen, dass es Situationen gibt, die die Erledigung der Aufgaben erschweren. In diesen Fällen gilt es besonders, die Schülerinnen und Schüler zu unterstützen und Augenmaß zu bewahren.

 

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Zur Erinnerung:

Der allgemeine Schulbetrieb in Deutschland soll ab 4. Mai - laut Bundeskanzlerin Angela Merkel auf der Pressekonferenz am 15.04.20 - schrittweise wieder aufgenommen werden, zunächst beginnend mit den Abschlussklassen, den Klassen, die im kommenden Jahr Prüfungen ablegen, und den obersten Grundschulklassen. Anstehende Prüfungen sind bereits vorher möglich. Darauf haben sich Bund und Länder am Mittwoch verständigt (Beschluss lesen).

Ministerpräsident Armin Laschet hat zur Situation in NRW ergänzend erklärt: Unterricht für Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen der jetzigen Abschlussklassen soll ab der kommenden Woche statt2. a Unterstützung bei der Rückkehr in den schulischen Alltagfinden können. Die KMK ist beauftragt worden bis zum 29.04. ein Konzept zur Wiederaufnahme des Unterrichts vorzubereiten.
Die Notfallbetreuung wird nach Bedarf ausgedehnt, Kitas bleiben allerdings noch geschlossen.

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